Die PEP

Die PEP (nicht PrEP!) ist eine Notfallmaßnahme nach ungeschütztem Sex (z.B. wenn ein Kondom reißt oder wenn die Medikamente über längere Zeit nicht genommen wurden): Die vierwöchige Behandlung mit HIV-Medikamenten soll verhindern, dass sich HIV im Körper festsetzt und dann vermehren kann.

Wird mit der PEP rechtzeitig begonnen und werden die Medikamente konsequent eingenommen, lässt sich in etwa 9 von 10 Fällen eine HIV-Infektion noch einmal abwenden.

Wichtig bei einer PEP ist der rechtzeitige Beginn: Am besten unverzüglich, möglichst innerhalb der ersten 24 Stunden, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden nach dem Risiko. Jede Stunde zählt!

Es gibt zwei Möglichkeiten, an eine PEP zu kommen: Entweder in einer größeren Klinik oder einer HIV-Schwerpunktpraxis.

Eine Klinik, die 24-Stunden am Tag eine HIV-PEP vorhält, lässt sich auch mitten in der Nacht, direkt nach dem Risiko, aufsuchen. Hier bekommt man allerdings nur eine Start-Dosis der Medikamente. Da man die HIV-PEP vier Wochen lang einnimmt, müssen die übrigen Medikamente in einer HIV-Schwerpunktpraxis verschreiben werden.

Ist man sich in der Klinik über das Ausmaß des Ansteckungs-Risikos unsicher, sollte auf jeden Fall die HIV-PEP vorläufig und notfallmäßig eingeleitet werden. Am nächsten Tag kann dann in der Schwerpunktpraxis zusammen mit erfahrenen Mediziner:innen in Ruhe entschieden werden, ob die Behandlung fortgesetzt wird.

Für Köln gilt folgende Adresse:
Notdienstpraxis an der Uniklinik Köln
Joseph-Stelzman-Str. 24
50937 Köln
Tel.: 0221 / 42088910

Für alle anderen Städte gibt es eine deutschlandweite Karte mit Notfall-Ambulanzen von Kliniken, die Tag und Nacht die PEP anbieten.

Nutzen, Risiken und Kosten der PEP müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, denn nur in so genannten „begründeten Notfällen“ werden die Kosten auch von den Krankenkassen übernommen. In vielen Fällen wird der verschreibende Arzt/die verschreibende Ärztin daher im Einzelfall entscheiden müssen.

In den PEP-Leitlinien sind allerdings einige Risiko-Situationen beschrieben, in denen eine PEP empfohlen oder angeboten werden sollte. So beispielsweise nach ungeschütztem Analverkehr zwischen zwei Männern, wenn …

  • der eine (Sex-)Partner HIV-positiv ist und keine HIV-Therapie macht,
  • der positive Partner zwar behandelt wird, aber die Viruslast nicht unter der Nachweisgrenze ist,
  • man den HIV-Status des Partners nicht kennt, aber davon ausgehen kann, dass er HIV-positiv ist.

Nach ungeschütztem Oralverkehr ist aufgrund des geringen Risikos keine PEP notwendig. Das gilt selbst dann, wenn dabei Sperma eines HIV-positiven Menschen in den Mund gelangt oder geschluckt wird. Hier gibt es weitere Beispiele, wie HIV (nicht) übertragen wird.

Nein! Die PrEP-Medikamente sind dafür nicht geeignet! Eine PEP besteht immer aus drei Medikamenten, die miteinander kombiniert werden – bei der PrEP kommen jedoch nur zwei Wirkstoffe zum Einsatz. Daher besteht die Gefahr, dass das PrEP-Medikament schnell unwirksam wird, weil sich Resistenzen bilden.